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Nachdem in der EU lange über die Sinnhaftigkeit der Zeitumstellung diskutiert wurde, steht nun fest: Am 31. Oktober 2021 beginnt wieder die Winterzeit und somit werden auch unsere Uhren erneut umgestellt. mehr dazu

Zur selben Zeit werden in folgenden Ländern die Uhren umgestellt: Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Libanon, Liechtenstein, Marokko, Mazedonien, Republik Moldau, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, die Schweiz, Serbien, Ukraine und Vatikanstadt. mehr dazu

Bei den derzeitigen Wetterverhältnissen (Dauerfrost tagsüber -2 Grad, nachts bis -8 Grad) läuft unsere Wasser-Wasser-Wärmepumpe bis zu 120 min bei der Erwärmung des Heizungswassers (600l Speicher, max. Temp. 44 Grad) und ca. 35 min bei der Erwärmung des Warmwassers (300l Speicher, 45 Grad). mehr dazu

Die Wärmepumpe wird im Freien so aufgestellt, dass die Luft möglichst ungehindert durch die Wärmepumpe zirkulieren kann. Daher ist ein – je nach Modell unterschiedlicher – Mindestabstand zur Hauswand wichtig. Die Wärmepumpe muss auf einem festen Untergrund (z.b. Waschbetonplatten stehen). mehr dazu

Vorsteuer darf ein Unternehmer abziehen, sobald die Leistung erfolgt ist und er eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer erhalten hat. Der Zeitpunkt der Bezahlung spielt dabei keine Rolle. Eine Ausnahme gilt allerdings bei Anzahlungen: Hier wird die Vorsteuer abgezogen, sobald die Zahlung geleistet wurde. mehr dazu

Sie muss dem Eigentümer eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen, und die darin ausgewiesene Umsatzsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt abführen. Sowohl dem Eigentümer als auch der WEG selbst steht dann der Vorsteuerabzug zu. mehr dazu

Anleitung zum Ausfüllen der Elster Umsatzsteuervoranmeldung

  1. Schritt: Umsatzsteuer-Bereich öffnen.
  2. Schritt: Elster Umsatzsteuervoranmeldung.
  3. Schritt: Steuernummer und Voranmeldezeitraum.
  4. Schritt: Unternehmensangaben und Umsätze & Korrektur der UStVA.
  5. Schritt: Daten/Umsätze eintragen.
  6. Schritt: Kontrolle der Angaben.
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Dabei ist es wichtig, den Verwendungszweck richtig anzugeben: die Steuernummer. den Verwendungszweck, also die Abkürzung ESt für Einkommensteuer. den Zeitraum, also zum Beispiel 2019. mehr dazu

Die Steuer beträgt je nach Umsatzart 5,5 Prozent, 10,7 Prozent oder 19 Prozent (ab 1.1.2007) der Bemessungsgrundlage (§ 24 UStG). Die abziehbaren Vorsteuern (Vorsteuerabzug) werden pauschal angesetzt, und zwar entweder in Höhe von 5,5 Prozent oder 10,7 Prozent, sodass i.d.R. keine Umsatzsteuer zu entrichten ist. mehr dazu

Zum Vorsteuerabzug sind Unternehmer berechtigt, die nicht der Kleinunternehmerregelung unterliegen und ihre Einnahmen und Ausgaben inklusive Mehrwertsteuer tätigen. Sie machen die entrichtete Vorsteuer in der Form geltend, dass sie sie von der vereinnahmten Umsatzsteuer direkt abziehen. Das bedeutet Vorsteuerabzug. mehr dazu

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