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Für in den Steuerjahren 20 angeschaffte Wirtschaftsgüter kann eine degressive AfA bis zum 2,5-fachen der linearen Abschreibung, maximal 25 % pro Jahr, wahlweise in Anspruch genommen werden. mehr dazu

Folgen: Sie müssen ihren Gewinn oder Verlust aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage in der Anlage EÜR zur Einkommensteuer ermitteln und eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Als Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, die Steuererklärungen in elektronischer Form ans Finanzamt zu übermitteln. mehr dazu

Wer darf eine Abschreibung vornehmen? Derjenige, dem das Abschreibungsobjekt zuzurechnen ist, darf handelsrechtlich die Abschreibung vornehmen. Steuerrechtlich hat grundsätzlich der bürgerlich-rechtliche Eigentümer die Berechtigung, die Abschreibung vorzunehmen. mehr dazu

Wenn Du mit einer Photovoltaikanlage Geld verdienst, brauchst Du eine unternehmerische Steuernummer. Diese teilt Dir das Finanzamt zu, wenn es Deine Gewerbeanmeldung bestätigt. Zugleich fordert Dich die Behörde dazu auf, den bundesweit einheitlichen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auszufüllen. mehr dazu

Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung

Beim Investitionsabzugsbetrag können 40 Prozent der Anschaffungskosten für Ihre Photovoltaik-Anlage direkt im ersten Jahr abgeschrieben werden. Für die restliche Laufzeit werden dann jeweils 5 Prozent der Anschaffungskosten jährlich abgeschrieben.
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Anlage AVEÜR zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Zusätzlich zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung müssen Sie die Anlage AVEÜR ausfüllen. AV steht in diesem Fall für Anlagevermögen. In diesem Formular können Sie die „Abschreibung für Abnutzung“ (AfA) eintragen. mehr dazu

Wer ein neues Gebäude errichtet und anschließend vermietet, profitiert von der Neubau-AfA. Für Neubauten gilt generell eine lineare Abschreibung mit einem Abschreibungssatz von zwei Prozent jährlich. Demnach kann der Bauherr 50 Jahre lang jeweils zwei Prozent der Herstellungskosten steuerlich geltend machen. mehr dazu

Die Abschreibung der Photovoltaikanlage

Die Abschreibung erfolgt gleichmäßig verteilt auf die gesamte Nutzungsdauer. Dabei entspricht sie fünf Prozent der Netto-Anschaffungskosten. Bei einer PV Anlage, die für 20.000 Euro angeschafft wurde, können jährlich 1.000 Euro als Abschreibung geltend gemacht werden.
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Die Abschreibung beginnt im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung. Zeitpunkt der Anschaffung ist der der Lieferung. Zeitpunkt der Herstellung ist der der Fertigstellung. Muss ein erworbenes Wirtschaftsgut noch vom Verkäufer montiert werden, gilt es erst mit Abschluss der Montage als geliefert. mehr dazu

Damit verbunden sind rechtliche Pflichten wie das Abführen der EEG-Umlage auf den gelieferten Strom. Doch egal, ob Du Einspeisevergütung, Marktprämie oder direkt Geld von Verbrauchern erhältst – Erlöse aus dem verkauften Solarstrom unterliegen der Einkommensteuer, so lange Du dabei Gewinn erwirtschaftest. mehr dazu

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