W
Für die Berechnung der Leistungszahl einer Wärmepumpe gilt folgende Formel: COP-Wert = Q / W, wobei Q die Wärme bezeichnet, welche in den Heizkreis abgegeben wird. mehr dazu
Die Erdwärmepumpe und die Grundwasserwärmepumpe sind die effizientesten Wärmepumpen, erfordern aber Genehmigungen und sind teurer als die Luftwärmepumpe. mehr dazu
Den Energiebedarf im Haus berechnet man ganz einfach mit einer simplen Formel: Dazu braucht es nur die Stromabrechnungen der letzten Jahre, diese werden durch die Anzahl der jeweiligen Monate geteilt. mehr dazu
Addieren Sie die Kaufnebenkosten dem Kaufpreis hinzu. Subtrahieren Sie anschließend von der Nettokaltmiete die Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, um den Jahresreinertrag zu erhalten. Dividieren Sie schließlich den Jahresreinertrag durch die Investitionskosten. mehr dazu
Die effektive Rendite ist die tatsächliche jährliche Rendite einer Investition, bei der die Auswirkungen beispielsweise von Zinseszinsen berücksichtigt sind. Der jährliche Prozentsatz von 6% monatlichen Zinsen auf Zinseszinsbasis ergibt eine effektive Rendite von 6,17 %. mehr dazu
Denn für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt der geringe Verbrauch zwischen 2.000 und 2.400 kWh, das heißt mindestens 200 kWh mehr als in einer Wohnung – und die machen sich mit rund 5 Euro Mehrkosten pro Monat auf der Stromrechnung bemerkbar. mehr dazu
Im 1-Personen-Haushalt verbrauchen Sie am Tag ungefähr 5,5 kWh. Bei den aktuellen Stromkosten von ca. 0,29 Euro/ kWh betragen die Kosten 1,595 Euro pro Tag. mehr dazu
Eine Person verbraucht laut Stromspiegel im Durchschnitt 1.300 Kilowattstunden (kWh) Strom im Jahr. Bei einem durchschnittlichen Strompreis von 0,30 Euro pro kWh macht das 390 Euro. Der tatsächliche Stromverbrauch kann jedoch stark von diesem Wert abweichen. mehr dazu
Im Jahr 2020 wurden in Deutschland rund 500 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugt und in das Stromnetz eingespeist. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der im Inland erzeugten und eingespeisten Strommenge erreichte dabei einen neuen Höchststand. Er stieg von 42 % im Jahr 2019 auf 47 % im Jahr 2020. mehr dazu
Da Sie Ihre Umsatzsteuer-Jahreserklärung selbst einreichen, und möglicherweise auch die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, erhalten Sie nicht noch einmal extra einen Bescheid vom Finanzamt darüber. Dieser wird Ihnen nur dann zugeschickt, falls ein Fehler in Ihren Berechnungen festgestellt wird. mehr dazu
Photovoltaikfragen