W
Statik und Gewicht der Photovoltaikanlage auf dem Flachdach
7 bis 15 kg pro Quadratmeter. Ein Modul wiegt ca. 10 bis 12 kg/m². Generell liegt das Gewicht also bei etwa 25 kg/m² ohne Ballast. mehr dazu
Wo liegt die Umsatzgrenze beim Kleingewerbe? Die Grenze beim Umsatz liegt bei 600.000 Euro Umsatz bzw. bei 60.000 Euro Gewinn. Ab dieser Grenze muss der Unternehmer die Rechtsform wechseln. mehr dazu
Die Gewinn- und Verlustrechnung erstellt alle Aufwendungen und Erträge eines gewissen Zeitraums gegenüber – meistens eines Geschäftsjahrs. Da es sich um ein Konto der Passivseite der Bilanz handelt, werden Erträge im Haben gebucht und Aufwendungen im Soll. mehr dazu
Die Darstellungsform der GuV
In der Kontenform wird zwischen der Soll- und Habenseite (Aufwendungen/Erträge) unterschieden. Sollte sich auf der Soll-Seite ein Saldo ergeben, dann wurde ein Gewinn erwirtschaftet. Doch sollte sich auf der Habenseite ein Ergebnis zeigen, dann ist ein Verlust entstanden. mehr dazu
Der Gewinn berechnet sich also wie folgt: Gewinn = Erträge – Aufwendungen. mehr dazu
Den Prozentsatz kann man berechnen, indem man den Prozentwert durch den Grundwert dividiert. Alternativ kann man die Prozentzahl berechnen, indem man den Prozentwert mit 100 multipliziert und durch den Grundwert teilt. mehr dazu
Die Einnahmenüberschussrechnung für dein Unternehmen reichst du zusammen mit deiner Steuererklärung bei deinem Finanzamt ein. Dazu füllst du einfach die Anlage EÜR aus. Das passende Formular findest du im Steuerverwaltungsprogramm ELSTER. Dort trägst du deine zuvor ermittelten Betriebseinnahmen und -ausgaben ein. mehr dazu
Die Einnahmen Überschuss Rechnung findet sich in der Steuererklärung unter dem Titel Anlage EÜR. Diese Anlage EÜR muss vom Unternehmer ausgefüllt und dann elektronisch gemeinsam mit der Steuererklärung versendet werden. mehr dazu
Es gibt zwei Arten, wie man eine Gewinnermittlung angehen kann: zum einen die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung und zum anderen die Bilanz. Bei einer EÜR werden die Einnahmen und Ausgaben verglichen, woraus ein Gewinn oder Verlust entsteht. mehr dazu
Bisher galt: Im Vorjahr darf der Umsatz 17.500 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen. Ab 2020 gilt: Im Vorjahr darf der Umsatz 22.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr (wie bisher) voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen. mehr dazu
Photovoltaikfragen