W
Wie lange bleibt ein Nebengewerbe ein Kleinunternehmen? Viele Unternehmer melden ein Nebengewerbe als Kleinunternehmen an, um keinen so großen Aufwand zu haben. Dies geht seit dem 01.01.2020 bis zu einem jährlichen Umsatz von 20.000 Euro. Liegen Sie darüber, gelten Sie nicht mehr als Kleinunternehmer. mehr dazu
So wie bei der (nicht anzeigepflichtigen) Verwaltung eigenen Vermögens (§ 85 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 LBG) handelt es sich beim Betreiben von Energieerzeugungs- und Photovoltaikanlagen um eine hauptsächlich verwal- tende Nebentätigkeit. mehr dazu
In welchen Fällen lässt sich eine PV-Anlage ohne Anmeldung betreiben? Die Verpflichtung zur Registrierung der Anlage entfällt nur, wenn diese nicht an das allgemeine Versorgungsnetz angeschlossen ist. Dies trifft jedoch lediglich auf sogenannte Inselanlagen zu. mehr dazu
Für Personen, die ihr Balkonkraftwerk zur Selbstversorgung betreiben, hat die Bundesnetzagentur jedoch zumindest die jährliche Meldepflicht erlassen, sofern die Geräte insgesamt über weniger als 600 Watt Maximalleistung verfügen. mehr dazu
PV-Anlage beim Gewerbeamt melden
Ob Sie für Ihre PV-Anlage ein eigenes Gewerbe anmelden müssen, hängt vom Gewinn der Anlage ab. Überschreitet dieser die jährliche Summe von 24.500€, müssen Sie Kontakt mit dem Gewerbe- oder Ordnungsamt aufnehmen. mehr dazu
In Gewerbegebäuden wie landwirtschaftlichen Betrieben ist immer eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Wenn eine PV-Anlage an einem Standort eines Drittanbieters installiert wird, gehen die Behörden auch davon aus, dass die Anlage selbstständig ist, was bedeutet, dass eine gewerbliche Registrierung erfolgen muss. mehr dazu
Sobald Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage einen Gewinn von mehr als 24.500 Euro jährlich erwirtschaften, ist eine entsprechende Anmeldung fällig. mehr dazu
Eine Solaranlage rechnet sich umso schneller, je mehr Solarstrom Sie direkt selbst verbrauchen. Denn für den Strom vom Dach müssen Sie viel weniger bezahlen als für den Strom aus dem Netz. Rund 30 % des Stromverbrauchs kann bei einer typischen PV-Anlage direkt selbst verbraucht werden. mehr dazu
Auch Steuernachzahlungen oder Steuererstattungen für Vorjahre (z.B. nach einer Betriebsprüfung) sowie Auflösungen von Steuerrückstellungen fallen unter den GuV-Posten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. mehr dazu
Die durch die Einspeisung des Solarstroms erzielten Einkünfte müssen Sie versteuern und die Einnahmen mittels Photovoltaik somit in der Steuererklärung angeben. Als Unternehmer benötigen Sie eine unternehmerische Steuernummer, die Ihnen auf Antrag vom Finanzamt zugeteilt wird. mehr dazu
Photovoltaikfragen