W
Für den Wechsel zur Kleinunternehmer-Regelung genügt eine Mitteilung ans Finanzamt. Bestimmte Formvorschriften gibt es nicht. Sofern die Voraussetzungen der Kleinunternehmer-Regelung erfüllt sind, hat das Finanzamt normalerweise keine Einwände gegen den Wechsel der Besteuerungsform. mehr dazu
ELSTER - Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen. mehr dazu
PV-Anlage beim Gewerbeamt melden
Ob Sie für Ihre PV-Anlage ein eigenes Gewerbe anmelden müssen, hängt vom Gewinn der Anlage ab. Überschreitet dieser die jährliche Summe von 24.500€, müssen Sie Kontakt mit dem Gewerbe- oder Ordnungsamt aufnehmen. mehr dazu
Wenn das Finanzamt den Betrieb deiner Anlage als unternehmerische Tätigkeit einstuft, musst du Einkünfte aus dem Betrieb der Anlage versteuern. Die Meldung der Inbetriebnahme kann formlos an das Finanzamt erfolgen. Es ist jedoch möglich, dass das Finanzamt die Ausfüllung eines Fragebogens verlangt. mehr dazu
Für private Besitzer einer Photovoltaikanlage ist eine Leistung von 10 kWp aus unterschiedlichen Gründen eine Art magische Grenze. Auch wenn die Dachgröße in vielen Fällen für eine PV-Anlage dieser Größe passend ist, gibt es einige rechtliche oder regulatorische Gründe, die Leistung der Solaranlage derart zu begrenzen. mehr dazu
Ausfüllhilfe: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – Update 2021
- 1 – Angaben zur Person.
- 2 – Ehegatte / Ehegattin / eingetragene(r) Lebenspartner(in)
- 3 – Bankkonten.
- 4 – Steuerliche Beratung.
- 5 – Empfangsbevollmächtigte(r) für alle Steuerarten.
- 6 – Bisherige persönliche Verhältnisse.
- 7 – Angaben zum Unternehmen.
Zeilen 119-122: Wenn Du ein Kleingewerbe (gewerblich oder freiberuflich) betreibst, solltest Du die Gewinnermittlungsart 'Einnahmenüberschussrechnung' ankreuzen. mehr dazu
Sofern Sie das selbst erledigen, also ohne einen Steuerberater oder ohne den Lohnsteuerhilfeverein, gilt dafür der 31. Mai als Abgabefrist. Anderenfalls besteht noch Zeit bis zum 31. Dezember und in Ausnahmefällen bis zum 28. Februar des Folgejahres (also das übernächste Jahr). mehr dazu
Bis zum 31. Dezember 2020 gilt, dass das Finanzamt an den Gewerbetreibenden einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Einzelheiten siehe unten) versendet. mehr dazu
Um Zeit zu sparen, können Sie das Formular zur steuerlichen Erfassung natürlich aus dem Internet herunterladen und schnellstmöglich beim Finanzamt einreichen. Die Vergabe der Steuernummer dauert mindestens ein bis zwei Wochen, mitunter ziehen auch ein bis zwei Monate ins Land. mehr dazu
Photovoltaikfragen