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In Deutschland sollten Sie bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit einer Dachfläche von rund 100 Quadratmetern rechnen (2 x Dachschräge à 50 Quadratmeter), in Einzelfällen sicher auch mit bis zu 150 Quadratmetern. Ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit Flachdach hat dagegen etwas weniger Fläche. mehr dazu
Preislich liegt die Aufsparrendämmung insgesamt zwischen 150 und 250 Euro pro Quadratmeter. In diesen Kosten sind auch neue Dachziegel, Fallrohre und sonstige Anschlüsse enthalten. Für ein 100 Quadratmeter großes Dach fallen so insgesamt Kosten von rund 15.000 bis 25.000 Euro an. mehr dazu
| Inbetriebnahme | Dachanlagen bis 10 kWp (Ct/kWh) | Dachanlagen ab 40 (Ct/kWh) |
|---|---|---|
| Ab 01.06.2014 | 13,01 | 11,01 |
| Ab 01.07.2014 | 12,88 | 10,90 |
| Ab 01.08.2014 | 12,75 | 11,09 |
| Ab 01.09.2014 | 12,69 | 11,03 |
Sie können bei der Ermittlung des Gewinns 20 Cent pro kWh für den Eigenverbrauch ansetzen – das ist von Seiten der Finanzämter noch erlaubt. Eigenverbrauch 3000 kWh x 20 Cent = 600 Euro, die Sie als Eigenverbrauch zu versteuern haben. mehr dazu
Mit einer PV-Anlage von 5 kWp können ca. 30 % des produzierten Stroms selbst genutzt werden. Mit einem integrierten Speichersystem ist es möglich, weitere 35 % des erzeugten Stroms selber zu verbrauchen – der Anteil des Eigenverbrauchs steigt auf bis zu 65 %. Somit haben Sie Ihre Stromkosten selbst im Griff. mehr dazu
Der Eigenverbrauch kann einfach errechnet werden, indem man die eingespeiste Energie (Einspeisezähler) von der erzeugten Energie (PV-Zähler) abzieht. Die Abrechnung des Eigenverbrauchs mit dem Verteilnetzbetreiber ist in der Regel unkompliziert. mehr dazu
Sie können bei der Ermittlung des Gewinns 20 Cent pro kWh für den Eigenverbrauch ansetzen – das ist von Seiten der Finanzämter noch erlaubt. Eigenverbrauch 3000 kWh x 20 Cent = 600 Euro, die Sie als Eigenverbrauch zu versteuern haben. mehr dazu
Steuererklärung: Anlage G ausfüllen
Die Einkünfte, die mit der Photovoltaikanlage erzielt werden, müssen in der Anlage G zur Einkommensteuererklärung deklariert werden. Der Gewinn oder Verlust darf dabei unbürokratisch durch eine Gegenüberstellung von der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben berechnet werden. mehr dazu
Denn der Eigenverbrauch wird in der EÜR ja bereits den Einnahmen hinzugerechnet und erhöht somit den Gewinn. Der Gewinn wird wie oben erklärt in Anlage G der Einkommensteuer zugeführt. mehr dazu
Photovoltaik lohnt sich vor allem dann, wenn der Eigenverbrauch möglichst hoch ausfällt. Dazu gab es mit dem neuen EEG 2021 eine positive Entwicklung für Besitzer einer Photovoltaikanlage: ab 2021 muss die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch erst ab einer Anlagenleistung von 30 kWp bezahlen. mehr dazu
Photovoltaikfragen