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Förderfähige Investitionsmaßnahmen
Es werden grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert, die unmittelbar für die Ausführung und Funktions- tüchtigkeit erforderlich sind. Dies umfasst das Material sowie den fachgerechten Einbau und die Verarbeitung durch die jeweiligen Fachunternehmen. mehr dazu
EE-Hybridheizungen, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen werden grundsätzlich mit 35 % der förderfähigen Kosten gefördert. Gas-Hybridanlagen und Solarkollektoranlagen werden grundsätzlich mit 30 % der förderfähigen Kosten gefördert. mehr dazu
Luft-Wasser-Wärmepumpe
Für eine Innenaufstellung entstehen Kosten von ca. 10.000 bis 12.000 Euro. Die Installation und das Zubehör schlagen mit weiteren 2.000 Euro zu Buche. Insgesamt liegen die Kosten also bei ca. 15.000 Euro (ohne Förderung). mehr dazu
Für Vollsanierungen oder Neubauten steigt die maximale Höhe der förderfähigen Kosten auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit im Teilprogramm Wohngebäude ( BEG WG) und auf bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche bei Nichtwohngebäuden ( BEG NWG), aber jeweils bis maximal 30 Millionen Euro. mehr dazu
Photovoltaikanlagen erhalten eine Mindestförderung von 500 Euro für Anlagen mit einer Leistung von 1 bis 2 kWp. Anlagen mit einer Leistung von über 2 bis 5 kWp erhalten 750 Euro Förderung, von 5 bis 10 kWp sind es 1.000 Euro. mehr dazu
Es übernimmt einige wichtige administrative Aufgaben des Ministeriums – wie die Vergabe von Fördermitteln. So fördert das BAFA energieeffiziente Techniken sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien für die Heizung. mehr dazu
BAFA Förderung in 2022 - das Wichtigste in Kürze:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Investitionen in nachhaltiges und effizientes Wohnen über die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) Die Förderungen sind Zuschüsse und müssen daher nicht zurückgezahlt werden. mehr dazu
Das Green-Bond-Rahmenwerk der KfW wurde nun aktualisiert und wird ab 01.01.2022 folgende Merkmale aufweisen: Das im Sommer 2021 ausgelaufene Förderprogramm ‚Energieeffizient Bauen' wird durch das Programm ‚Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)' ersetzt. mehr dazu
EE-Hybridheizungen, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen werden grundsätzlich mit 35 % der förderfähigen Kosten gefördert. Gas-Hybridanlagen und Solarkollektoranlagen werden grundsätzlich mit 30 % der förderfähigen Kosten gefördert. mehr dazu
Folgende Fördersätze gelten 2022: Für PV-Anlagen zwischen 1 bis 10 Kilowatt Leistung pauschal 700 Euro. Für PV-Anlagen ab 10 bis 15 Kilowatt Leistung pauschal 1.100 Euro. Für PV-Anlagen ab 15 Kilowatt Leistung pauschal 1.500 Euro. mehr dazu
Photovoltaikfragen