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Innovationsprämie wird in bisheriger Form bis Ende 2022 verlängert. Weiterhin bis zu 9.000 € für E-Autos und bis zu 6.750 € für PHEVs. Ab 2023 neue Ausrichtung der Förderung mit strengeren Regeln. mehr dazu
Nicht durch das BaFa speziell gefördert werden Photovoltaikanlagen. Hierzu stehen - neben der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - u.a. Mittel der kfw-Bank bereit (vgl. unseren Überblick zur Photovoltaik Förderung). Die Mittel lassen sich allerdings kombinieren. mehr dazu
Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher.
Deine Photovoltaik-Anlage kann von 5,00 bis 50 kWp Leistung im Rahmen der verfügbaren Budgetmittel mit einem Investitionszuschuss von 275 Euro/kWp aus Bundesfördermitteln des Klima- und Energiefonds gefördert werden. mehr dazu
Wenn Sie uns innerhalb dieser Frist keine Nachweise im KfW-Zuschussportal verbindlich übermitteln, verfällt Ihr Zuschussantrag und eine Auszahlung dieses Zuschusses ist nicht mehr möglich. Sie haben Ihre Nachweise eingereicht? Dann beträgt die Bearbeitungszeit aktuell 8-9 Wochen. mehr dazu
Geht es um eine Förderung nach BEG EM, liegt die maximal förderfähige Summe für Fachplanung und Baubegleitung bei 5.000 Euro, der Zuschuss bzw. Tilgungszuschuss bei 2.500 Euro. mehr dazu
Damit sind seit 2021 bis zu 50 Prozent Förderung für eine neue Heizung möglich. In 2022 gibt es keine Änderungen an diesem Gesetz, die Fördersätze gelten also weiterhin in dieser Höhe! mehr dazu
Was ändert sich? Zum 01.02.2022 entfällt der Förderzuschuss für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55. Er kann nur noch bis zum 31.01.2022 beantragt werden. Der Grund dafür ist, dass Fördergelder zukünftig vermehrt in Maßnahmen fließen sollen, bei denen das CO2-Einsparpotential am höchsten ist. mehr dazu
Haben Sie alle erforderlichen Unterlagen eingerichtet, dauert es im Durchschnitt noch etwa 4 bis 6 Wochen bis zur Auszahlung der Fördermittel. Warten Sie schon länger, empfehlen wir den Kontakt zum BAFA (Telefon: 06196 908-1625 oder Kontaktformular). mehr dazu
Gefördert werden wasserführende Pelletöfen, Kombikessel für Pellets und Hackschnitzel/Scheitholz oder emissionsarme Holzvergaser. Auch diese Heizsysteme müssen auf der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA stehen. mehr dazu
Wenn Sie Wände, Dachflächen oder Geschossdecken als Einzelmaßnahme dämmen wollen, können Sie einen Zuschuss für förderfähige Investitionen bis 50.000 Euro pro Wohneinheit beantragen. Dieser Zuschuss beträgt 20 Prozent der förderfähigen Baukosten, also höchstens 10.000 Euro pro Wohneinheit. mehr dazu