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Was kann passieren wenn ich mein steckbares Solargerät nicht bei der Bundesnetzagentur anmelde? Sollte die Bundesnetzagentur steckbare Photovoltaik-Module als meldepflichtig ansehen, könnte theoretisch ein Bußgeld nach § 21 (MaStRV) verhängt werden. mehr dazu
Steuererklärung: Anlage G ausfüllen
Die Einkünfte, die mit der Photovoltaikanlage erzielt werden, müssen in der Anlage G zur Einkommensteuererklärung deklariert werden. Der Gewinn oder Verlust darf dabei unbürokratisch durch eine Gegenüberstellung von der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben berechnet werden. mehr dazu
Kann der Netzbetreiber die PV-Anlage ablehnen? Nein, der Netzbetreiber kann eine PV-Anlage nicht ablehnen. Vielmehr ist er verpflichtet, eine Photovoltaikanlage unverzüglich und vorrangig an das allgemeine Versorgungsnetz anzuschließen. mehr dazu
Wer eine Solaranlage registriert hat und betreibt, gilt als Unternehmer, sobald er den durch die PV-Anlage erzeugten Solarstrom in das öffentliche Netz einspeist. Daher sollte die PV-Anlage am besten innerhalb eines Monats nach ihrer Inbetriebnahme auch beim Finanzamt angemeldet werden. mehr dazu
Besonderer Hinweis: Wer seine PV-Anlage nicht fristgerecht in das Marktstammdatenregister einträgt, dem droht der Verlust der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. mehr dazu
PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden
Als Betreiber:in einer Photovoltaikanlage sind Sie verpflichtet, diese der Bundesnetzagentur melden. Dazu müssen Sie die Stammdaten Ihrer Anlage in das Marktstammdatenregister (MaStR) eintragen. mehr dazu
Laut Baugesetzbuch (BauGB) ist der Bau der üblichen kleineren Photovoltaik-Aufdachanlagen von Privatleuten grundsätzlich genehmigungsfrei. Das gilt vor allem bei PV-Anlagen, wo die Photovoltaikmodule parallel zum Dach oder der Fassade angebracht werden. mehr dazu
Die Anschaffungskosten legen den Wert fest, mit dem erworbene Vermögensgegenstände bei erstmaligen Ansatz in der Bilanz (zum Erwerbszeitpunkt) verbucht werden (damit sind sie auch die Basis für die Berechnung der planmäßigen Abschreibungen beim abnutzbaren Anlagevermögen). mehr dazu
Unter Aktivierung versteht man die Aufnahme eines Vermögensgegenstandes (HGB-Terminologie) bzw. Vermögenswerts/Assets (IFRS-Terminologie) in der Aktivseite der Bilanz. Ob eine Aktivierung erfolgen muss, darf oder zu unterbleiben hat, ergibt sich aus handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. mehr dazu
Komponenten der Gasheizung | Kosten |
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bodenstehende Gasheizung | 3.000 - 6.000 Euro |
Gasanschluss | 1.500 - 2.500 Euro |
Nutzung der Brennwerttechnik | 1.500 - 2.500 Euro |
Installation inkl. hydraulischem Abgleich | 2.000 - 3.000 Euro |