Wer schließt PV-Anlage an?
Photovoltaik-Anlagen werden vom konzessionierten Elektromeister an das öffentliche Stromnetz angeschlossen und beim für die Einspeisung zuständigen örtlichen Netzbetreiber angemeldet. Den Stromlieferanten kann der Anlagenbetreiber frei wählen.
Wer darf Strom einspeisen?
Das EEG sieht nicht nur vor, dass jeder, der Solarstrom erzeugt, diesen auch ins Netz einspeisen darf, sondern legt auch eine Einspeisevergütung fest. Das ist ein Betrag, den jeder Betreiber einer Photovoltaik-Anlage pro Kilowattstunde an eingespeistem Solarstrom bezahlt bekommt. Was ist Nulleinspeisung? Unter einer Nulleinspeisung versteht man bei einer Solaranlage dass jeder gewonnenen Strom bei Bedarf dem Hausnetz zur Verfügung gestellt oder gespeichert wird aber keine Einspeisung von überschüssigen Solarstrom in das öffentliche Netz erfolgt. Der Haushalt ist ganz normal an das öffentliche Stromnetz angeschlossen.
Ist PV-Anlage genehmigungspflichtig?
Für eine Photovoltaik-Anlage, z.B. auf einem Eigenheim in Auf-Dach-Montage, ist im Allgemeinen keine Baugenehmigung erforderlich. Gleichwohl ist der Bauherr verantwortlich für die Einhaltung des Baurechts, der Baunormen und ggf. Ist eine Solaranlage genehmigungspflichtig? Grundsätzlich ist eine Genehmigung nicht erforderlich, wenn Photovoltaik Anlagen auf Dächern oder an Fassaden montiert werden. Die Anlage zählt in diesem Fall als "bauliche Anlage", deren Bestimmungen in der jeweiligen Bauordnung des Bundeslandes nachgelesen werden kann.
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