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Was ist EEG-Umlage Photovoltaik?

EEG-Umlage: Definition

Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 als Teil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes eingeführt. Sie dient der Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Wenn Sie den Strom Ihrer Solaranlage in das öffentliche Stromnetz einspeisen, erhalten Sie dafür eine Einspeisevergütung.

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Wer zahlt EEG-Umlage PV?

Der Endverbraucher zahlt 100% der EEG-Umlage auf jede Kilowattstunde Strom. 2021 sind dies 6,5 Cent/kWh, 2022 3,72 Cent/kWh. Wer Strom aus seiner eigenen Anlage mit einer Leistung unter 30 kWp verbraucht, zahlt keine EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch. Wer eine Anlage größer 30kWp hat, zahlt 40 Prozent der EEG-Umlage. Für wen fällt die EEG-Umlage weg? Der Wegfall der EEG -Umlage dient allein und ausschließlich der Entlastung der Strom beziehenden Unternehmen. Die betrifft in erster Linie alle Strom beziehenden Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine vierköpfige Familie wird beispielsweise durch die Absenkung im Vergleich zu 2021 um rund 300 Euro pro Jahr entlastet.

Wann muss man keine EEG-Umlage zahlen?

Keine EEG-Umlage zu zahlen ist bei: Bestandsanlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb gesetzt wurden und schon da zur Eigenversorgung des Anlagenbetreibers dienten. Weitere Außnahmen und Zusatzbefreiungen welche ältere Bestandsanlagen betreffen können Sie dem EEG 2021 §61e und §61f entnehmen. Was ist die EEG-Umlage einfach erklärt? Der Begriff EEG-Umlage steht für die staatliche „Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz“. Schon seit dem Jahr 2000 gibt es das Gesetz und die darauf basierende Umlage. Im Laufe der Jahre ist beides allerdings stetig weiterentwickelt worden.

Warum muss ich EEG-Umlage zahlen?

In den meisten Fällen lautet die Antwort hier: Ja! Denn grundsätzlich ist die Umlage von jedem Stromverbraucher zu zahlen. Daher müssen auch diejenigen, die ihren Strom selbst erzeugen und selbst verbrauchen, zumeist die EEG-Umlage entrichten. Wer zahlt die EEG-Umlage nicht? Mit der Novellierung des EEG 2021 gibt es fortan eine vollständige Befreiung von der EEG-Umlage für alle Besitzer von Anlagen mit einer installierten Leistung von 30 Kilowatt und einer Produktion von 30 Megawattstunden im Jahr. Dies gilt sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen.

Wer kann sich von der EEG-Umlage befreien lassen?

Eine Ausnahme gilt für die besonders energieintensiven Unternehmen: Beträgt der jährliche Stromverbrauch mindestens 100 Gigawattstunden und liegt der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung über 20 Prozent, gilt für den gesamten Stromverbrauch eine Obergrenze von 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Wer ist von der EEG-Umlage befreit? Zugleich wird die erneuerbare Eigenversorgung bei kleineren Anlagen mit dem EEG 2021 weitgehender als bisher von der EEG-Umlage befreit. Dazu wurde mit dem EEG 2021 eine vollständige Umlagebefreiung bis 30 MWh pro Jahr für Anlagen bis 30 kW installierter Leistung umgesetzt.

Wird die EEG-Umlage gesenkt?

Zum 1. Januar war die EEG-Umlage um rund 43 Prozent reduziert worden - von 6,5 Cent pro Kilowattstunde (KWh) auf 3,7 Cent. Damit werde sie 2022 auf den niedrigsten Stand seit zehn Jahren sinken, hatte der ehemalige Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) nach der Ankündigung im Oktober gesagt.

By Jahncke

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