Wer ist zuständig für die Wartung der Heizungsanlage?
Prinzipiell ist die Wartung der Heizungsanlage Sache des Betreibers, also des Hauseigentümers. Allerdings hat ein Vermieter die Möglichkeit, die Wartungskosten auf den Mieter über die Betriebskosten umzulegen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde.
Was wird bei der Wartung der Heizung gemacht?
Bei der Heizungswartung wird geprüft, ob das Flammrohr und die Dämmplatte keine Beschädigungen und Risse aufweisen. Die Dichtung der Dämmplatte sowie der Zündelektrode wird getauscht. Bei modernen Gasbrennwert-Heizungen wird die die Restwärme aus den Abgasen genutzt und dem Heizsystem wieder zugeführt. Wer darf Gasheizung warten? Die Energiesparverordnung §11, Abs. 3 sagt ganz klar, dass die Heizungswartung nur jemand durchführen darf, der für die „Wartung und Instandhaltung notwenigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt“.
Wer wartet die Gasheizung?
Dabei gehört die regelmäßige Inspektion der Gasheizung laut EnEV zu den Pflichten des Betreibers beziehungsweise des Mieters. Die Inspektion wird von einem Fachbetrieb durchgeführt, der unter anderem vom Hausbesitzer über einen Wartungsvertrag beauftragt werden kann. Was muss ein Wartungsvertrag beinhalten? Das sollte in einem rechtssicheren Wartungsvertrag enthalten sein
- Wartungsgegenstand;
- Wartungsleistung und –zeiträume;
- Pflichten des Kunden;
- Mängelgewährleistung;
- Laufzeit und Kündigung.
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