Wie wird die Heizung abgerechnet?
Damit ergibt sich folgende Formel: Jährliche Heizkosten (in Euro) = Endenergieverbrauch (in Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr) x Wohnfläche (in Quadratmetern) x Rohstoffpreis (in Euro je Kilowattstunde)
Wie muss der Vermieter die Heizkosten abrechnen?
Der/die Vermieter*in ist gesetzlich verpflichtet, den Verbrauch zu erfassen und eine mindestens zur Hälfte verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zu erstellen. Dafür müssen alle Wohnungen oder Heizkörper mit Erfassungssystemen ausgestattet sein, sogenannte Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler. Kann man Heizkosten pauschal abrechnen? Im Unterschied zu den übrigen Betriebskosten kann für die Heizkosten keine pauschale monatliche Zahlung vereinbart werden. Es besteht eine Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung.
Wie müssen Heizkosten umgelegt werden?
Die Heizkosten müssen in Abhängigkeit vom individuellen Verbrauch des Mieters abgerechnet werden. Wenigstens 50 bis 70 Prozent der Kosten müssen so umgelegt werden. Rechnet der Vermieter die gesamten Heizkosten mittels Umlageschlüssel ab, können Mieter die Abrechnung unter Umständen um 15 Prozent kürzen. Sind Heizungszähler Pflicht? Nach der Heizkostenverordnung ist der Vermieter grundsätzlich verpflichtet, den Verbrauch des Mieters für Heizung und Warmwasser über Ablesegeräte (Verbrauchserfassungsgeräte) an den Heizkörpern zu erfassen. Eine Ausnahme besteht insoweit nur für Zweifamilienhäuser, in denen eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird.
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