Ist Jahresabschluss und Bilanz das gleiche?
Die Bilanz ist Teil des Jahresabschlusses. Kaufleute und Gewerbetreibende müssen laut Handels- und Steuergesetzen einmal jährlich einen Jahresabschluss erstellen.
Wann muss man eine GuV machen?
Wer muss eine GuV erstellen? Alle Kaufleute und Betriebe, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen auch eine GuV als Bestandteil ihres Jahresabschlusses erstellen. Das ist in § 242 III HGB festgelegt. Wie muss eine EÜR aussehen? Aufbau der Anlage EÜR
Betriebsausgaben (Zeilen 23 – 65) Gewinnermittlung (Zeilen 71 – 86) Rücklagen und stille Reserven (Zeilen 87 – 90) Entnahmen und Einlagen (Zeilen 91 – 92)
Wann kann ich eine Einnahmen-Überschussrechnung machen?
Die EÜR stellt als Alternative zur Bilanz eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung dar. Alle freien Berufe dürfen den Gewinn nach EÜR dürfen ermitteln. Für Gewerbetreibende gilt das auch, wenn Ihr Umsatz nicht über 600.000 EUR und Ihr Gewinn nicht über 60.000 EUR liegt. Wie berechnet man den Gewinn vom Umsatz? Einfach gesagt lautet die Formel so: Umsatz minus Ausgaben ist gleich Gewinn. Der Betriebsgewinn ist also das, was nach Abzug aller Betriebskosten übrig bleibt.
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