Warum Stromspeicher anmelden?
Alle bestehenden PV-Anlage und auch alle bestehenden ortsfeste Stromspeicher sind spätestens bis zum 31.01.2021 im Marktstammdatenregister zu registrieren. Wer seine PV-Anlage oder seinen Speicher nicht registriert, riskiert, EEG-Vergütung zurückzahlen zu müssen.
Wie lange gibt es die Einspeisevergütung noch?
Denn die Einspeisevergütung ist jeweils für 20 Jahre garantiert. Ab 2021 werden damit die ersten Anlagen aus der Förderung fallen. Eine Folge ist, dass ab Mitte der 2020er-Jahre die EEG-Umlage sinken wird – eine andere, dass die Betreiber über den weiteren Einsatz ihrer Anlagen entscheiden müssen. Wann fällt die Einspeisevergütung weg? Darin ist die Einspeisevergütung für Betreiber von Photovoltaikanlagen für eine Frist von 20 Jahren festgelegt. Das bedeutet, dass für alle Photovoltaikanlagen, die im Jahr 2000 ans Netz gegangen sind, zum 31.12.2020 die Einspeisevergütung für Solarstrom endet.
Wann endet die Einspeisevergütung?
Was bedeutet das Ende der EEG-Förderung? Wenn Ihre Photovoltaikanlage bis Ende 2000 in Betrieb genommen wurde, endete die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) am 31. Dezember 2020. Sie erhalten für Ihre Ü20-Photovoltaikanlage nicht länger die Vergütung in bisheriger Höhe. Wie viel Förderung bekommt man bei einer Photovoltaikanlage? Für eine neu errichtete, ans Stromnetz angeschlossene Photovoltaikanlage erhalten Sie 200 Euro² Förderung je kWp für die ersten 10 kWp und weitere 100 Euro² für jedes kWp über 10 kWp bis 30 kWp. Für Fassadensysteme beträgt die Photovoltaik-Förderung bis zu 400 Euro* je kWp.
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