Wie macht man eine EÜR?
Die Einnahmenüberschussrechnung für dein Unternehmen reichst du zusammen mit deiner Steuererklärung bei deinem Finanzamt ein. Dazu füllst du einfach die Anlage EÜR aus. Das passende Formular findest du im Steuerverwaltungsprogramm ELSTER. Dort trägst du deine zuvor ermittelten Betriebseinnahmen und -ausgaben ein.
Wie füllt man EÜR aus?
Inhalt der Anlage EÜR
- Auf Seite 1 findest du deine Betriebseinnahmen für das betreffende Wirtschaftsjahr, die du in den Zeilen 11 bis 22 angibst.
- Auf Seite 2 kommen deine Betriebsausgaben in den Zeilen 23 bis 65.
- Seite 3 beschäftigt sich mit der Gewinnermittlung (Zeile 71-85).
Betriebsausgaben (Zeilen 23 – 65) Gewinnermittlung (Zeilen 71 – 86) Rücklagen und stille Reserven (Zeilen 87 – 90) Entnahmen und Einlagen (Zeilen 91 – 92)
Welches Programm für EÜR?
Umfang | Preis | |
---|---|---|
sevDesk | Buchhaltungssoftware | mittel |
WISO EÜR & Kasse | reine EÜR-Software | niedrig |
Debitoor | Buchhaltungssoftware | niedrig |
lexoffice | Buchhaltungssoftware | mittel |
Wer macht eine EÜR?
Wer darf eine EÜR erstellen? Einzelkaufmann oder -kauffrau mit Eintrag im Handelsregister: Voraussetzung: Sie erzielen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren höchstens 600.000 Euro Umsatz und höchstens 60.000 Euro Gewinn. Überschreiten Sie die Umsatz- oder Gewinngrenze, müssen Sie eine Bilanz erstellen. Wer muss die Anlage EÜR ausfüllen? Die Anlage EÜR muss von allen Unternehmen abgegeben werden, die nicht bilanzieren. Dabei muss die EÜR in jedem Fall elektronisch (mit Hilfe einer passenden Steuersoftware) an das Finanzamt übermittelt werden. Nur in Härtefällen kann dieses Steuerformular (auf Antrag) noch in Papierform abgegeben werden.
Wo Gewinn aus EÜR eintragen?
3 EStG) ermitteln, müssen Sie dazu die amtliche Anlage EÜR verwenden. Ermitteln Sie Ihren Gewinn durch Buchführung, können Sie beantragen, den im Betrieb belassenen Gewinn (thesaurierter Gewinn) mit einem Steuersatz von nur 28,25 % zu besteuern. Dazu benötigen Sie die Anlage 34a (Eintrag in Zeile 16 der Anlage G). Was trage ich bei Entnahmen und Einlagen ein? Hier sind die Entnahmen und Einlagen einzutragen, die nach § 4 Abs. 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind. Neben den durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen – ggf. zuzüglich Umsatzsteuer – gehören auch die Geldeinnahmen und -einlagen dazu.
Wie detailliert muss eine EÜR sein?
Im Gesetz (EStG, §4 (3)) findet sich die Formulierung „Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben“. Für die vereinfachte Aufzeichnungspflicht gibt es keine detaillierten Vorschriften.
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