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Wann bedarfsausweis und wann verbrauchsausweis?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner*innen eines Gebäudes. Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt. So ermöglicht er eine nutzerunabhängige Beurteilung.
Was muss alles im Energieausweis stehen?
Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
Energieausweis-Art (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) Energiebedarfs- oder Energieverbrauchs-Kennwert. Energieträger für die Heizungsanlage. Bei Wohngebäuden das Baujahr sowie die Energieeffizienzklasse (für ab Mai 2014 ausgestellte Energieausweise) Was genau ist ein Energieausweis? Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand verschiedener Kennwerte. Bedarfsausweise- und Verbrauchsausweise kommen zu verschiedenen Werten, weil sie auf unterschiedlichen Daten und Berechnungsverfahren beruhen.
Wer stellt Energieausweis für Wohngebäude aus?
Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieur:innen, Architekt:innen, Physiker:innen oder Handwerker:innen. Das GEG zählt sämtliche Voraussetzungen auf. Für was ist der Energieausweis? Ein Energieausweis gibt an, womit ein Haus beheizt wird und gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes. Neuere Energieausweise zeigen außerdem die Energieeffizienzklasse eines Hauses an, vergleichbar mit dem EU-Energielabel für Elektrogeräte.
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