Wie viel bekomme ich für eingespeisten Strom?
0,10 cent/kWh. Seit Februar 2017 wird die Vergütung für eingespeisten Solarstrom wieder vom Zubau ermittelt. Ab einer Anlagengröße von 100 Kilowatt ist die Direktvermarktung des Solarstroms verpflichtend.
Was passiert nach 20 Jahren nach Ablauf der Einspeisevergütung?
Die erste Generation der Photovoltaikanlagen fällt in den nächsten Jahren aus der EEG-Förderung. Die Einspeisevergütung wird ab den Datum der Inbetriebnahme 20 Jahre lang gewährt, danach findet keine weitere Förderung mehr statt. Die Betreiber der alten Anlagen müssen daher entscheiden, wie sie weiter verfahren wollen. Wird die Einspeisevergütung abgeschafft? Ab 2020: Keine Förderung mehr für Solarstromanlagen in Sicht
Bald ist es so weit, derzeit sind bereits rund 47 Gigawatt installiert. Daher wird voraussichtlich Anfang 2020 die inzwischen stark gesunkene, aber immer noch benötigte Einspeisevergütung abgeschafft.
Was passiert wenn die Einspeisevergütung ausläuft?
Nach dem Wegfall der Einspeisevergütung garantiert der Gesetzgeber weiterhin den Netzanschluss und die Abnahme des Stroms; das EEG gilt ja weiter. Mit Wegfall der Einspeisevergütung besteht jedoch keine Vergütungspflicht. Wie hoch war die Einspeisevergütung 2005?
Mindest-Solarstromvergütung in Ct/kWh bis Ende 2008 | ||
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2005 | 54,53 | 51,87 |
2006 | 51,80 | 49,28 |
2007 | 49,21 | 46,82 |
2008 | 46,75 | 44,48 |
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