Wann Vorsteuerabzug bei einnahmenüberschussrechnung?
In der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist die Vorsteuer erst zum Zeitpunkt der Bezahlung eine Betriebsausgabe. Wenn Sie den Vorsteuerabzug bereits vor Zahlung der Rechnung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie im alten und neuen Wirtschaftsjahr je eine statistische Buchung erfassen.
Wann muss ich keine EÜR abgeben?
Das amtliche Formular zur Einnahmen-Überschussrechnung mit der Bezeichnung "EÜR" müssen inzwischen alle ausgefüllen. Die bisherige Regelung, nach der bei Betriebseinnahmen unter 22.000 EUR eine formlose Einnahmenüberschussrechnung reichte, gilt nicht mehr. Wer muss eine EÜR abgeben? Die Anlage EÜR muss von allen Unternehmen abgegeben werden, die nicht bilanzieren. Dabei muss die EÜR in jedem Fall elektronisch (mit Hilfe einer passenden Steuersoftware) an das Finanzamt übermittelt werden. Nur in Härtefällen kann dieses Steuerformular (auf Antrag) noch in Papierform abgegeben werden.
Wie detailliert muss eine EÜR sein?
Im Gesetz (EStG, §4 (3)) findet sich die Formulierung „Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben“. Für die vereinfachte Aufzeichnungspflicht gibt es keine detaillierten Vorschriften. Wie sieht eine Gewinnermittlung aus? Wie sieht eine EÜR aus? Auf einer Seite der EÜR werden die Einnahmen aufgelistet auf der anderen Seite die Ausgaben. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung muss Einnahmen und Ausgaben enthalten. Hierbei müssen alle Ein-und Ausgaben so dokumentiert werden, dass sie einfach und eindeutig nachvollziehbar sind.
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