Ist eine Photovoltaikanlage umsatzsteuerpflichtig?
Zusätzlich zu der im EEG festgelegten Einspeisevergütung erhält jeder Betreiber für den Solarstrom vom Netzbetreiber 19 % Umsatzsteuer. Diese muss ans Finanzamt abgeführt werden. Im Gegenzug kann die komplette Umsatzsteuer, die für die Investition angefallen ist, abgezogen werden (sog. Vorsteuer).
Wann muss der Eigenverbrauch bei Photovoltaikanlagen versteuern?
Wird der gewonnene Strom ausschließlich für den Eigenverbrauch genutzt, müssen für die PV-Anlage keine Steuern gezahlt werden (Vereinfachungsregel) – vorausgesetzt, die Anlage arbeitet mit weniger als 10 Kilowatt. Wo wird der Eigenverbrauch eingetragen? Am einfachsten zu ermitteln mit der engangenen Einspeisevergütung pro kWh des Eigenverbrauchs. Das wäre entsprechend unter Sachentnahme in der EÜR einzutragen. Die Fragestellung bezieht sich auf die EÜR - somit Einkommensteuer. Die Bewertung erfolgt mit dem Teilwert.
Welcher Eigenverbrauch ist realistisch?
35% Autarkie (nicht Eigenverbrauch*)sind realistisch. Nutze im "Sommer" auch eine Brauchwasserwärmepumpe und Geschirrspüler & Co laufen meist tagsüber. * Wenn du eine 100 Megawatt Anlage hättest wäre dein Eigenverbauch unter 1%, die Autarkie bei evtl. 40%. Wie wird selbst erzeugter Strom verrechnet? EEG-Umlage und Eigenverbrauch
Aktuell liegt die EEG-Umlage bei 3,723 Ct/kWh. 40 Prozent davon sind 2,6 Ct/kWh, die auch für den selbst verbrauchten Strom gezahlt werden müssen. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt allerdings, wenn die Anlage eine Leistung von weniger als 30 kWp aufweist.
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