Wird die EEG-Umlage abgeschafft?
Die Bundesregierung hat am 8. März einen Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) beschlossen, der die Abschaffung der EEG-Umlage regelt. Die Umlage zur Förderung von Ökostrom soll ab dem 1.7.2022 aus dem Bundeshaushalt gezahlt werden und nicht mehr wie bislang von Verbrauchern und Unternehmen.
Wer profitiert von der EEG-Umlage?
In der Praxis zahlen Verbraucher die EEG-Umlage an ihren Stromlieferanten, der sie an den Netzbetreiber weiterleitet. Die EEG-Umlage gehört zu den gesetzlich festgeschriebenen Preisbestandteilen des Strompreises: Es ist also staatlich gewollt, dass sich alle Stromverbraucher an den Kosten der Energiewende beteiligen. Ist Eigenverbrauch steuerpflichtig? Wird Strom der Photovoltaikanlage selbst verbraucht, ist das im Sinne der OFD ein "unternehmensfremder Zweck". Der Eigenverbrauch wird daher als "unentgeltliche Wertabgabe" betrachtet und muss dementsprechend versteuert werden.
Wie wird selbst erzeugter Strom versteuert?
Neben den Anschaffungskosten ist auch der erzeugte Strom einer netzgekoppelten PV-Anlage grundsätzlich mit 19 Prozent umsatzsteuerpflichtig (siehe u. a. BMF-Schreiben vom 01.04.2009 zum Direktverbrauch). Welcher Strompreis für Eigenverbrauch? Aktuell gibt es bei einer Leistung bis zu zehn Kilowattpeak (kWp) nur noch rund zwölf Cent je Kilowattstunde aus der eigenen PV-Anlage – beim Eigenverbrauch könnte man dagegen mit 29,44 Cent kalkulieren, die man ja Kilowattstunde nicht ausgeben muss. So hoch lag 2018 laut BDEW der durchschnittliche Strompreis.
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