Wann ist eine PV-Anlage steuerfrei?
Die Neuregelung zur Einkommensteuer gilt nicht nur für Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung bis 10 kWp. Auch Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer installierten elektrischen Gesamtleistung von bis zu 2,5 kW sind seit Juni 2021 von der Einkommensteuerpflicht automatisch befreit.
Wer zahlt die EEG-Umlage nicht?
Mit der Novellierung des EEG 2021 gibt es fortan eine vollständige Befreiung von der EEG-Umlage für alle Besitzer von Anlagen mit einer installierten Leistung von 30 Kilowatt und einer Produktion von 30 Megawattstunden im Jahr. Dies gilt sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen. Wann muss man keine EEG-Umlage zahlen? Keine EEG-Umlage zu zahlen ist bei: Bestandsanlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb gesetzt wurden und schon da zur Eigenversorgung des Anlagenbetreibers dienten. Weitere Außnahmen und Zusatzbefreiungen welche ältere Bestandsanlagen betreffen können Sie dem EEG 2021 §61e und §61f entnehmen.
Wer kann sich von der EEG-Umlage befreien lassen?
Eine Ausnahme gilt für die besonders energieintensiven Unternehmen: Beträgt der jährliche Stromverbrauch mindestens 100 Gigawattstunden und liegt der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung über 20 Prozent, gilt für den gesamten Stromverbrauch eine Obergrenze von 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Welche Förderungen kommen 2022? Ab Februar 2022 ändert die Bundesregierung die Förderung „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Ziel ist es, zukünftig Maßnahmen mit einem besonders hohen CO2- Einsparpotential stärker zu fördern.
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