Wie funktioniert Mieterstrom EEG 2021?
Das sind die neuen Fördersätze nach dem EEG 2021
Für bis zu zehn Kilowatt (kW) installierte Leistung liegt der Mieterstromzuschlag bei 3,79 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Für bis zu 40 kW gibt es 3,52 Cent/kWh und für bis zu 100 kW liegt der Zuschuss bei 2,37 Cent/kWh. Diese Fördersätze gelten im Januar 2021.
Wie funktioniert das Mieterstrommodell?
Der Mieterstromzuschlag ist eine seit 2017 existierende staatliche Förderung für Photovoltaikanlagen, die Strom für Mietparteien eines Wohnhauses produzieren. Der Betreiber einer solchen Photovoltaikanlage erhält den Zuschlag pro Kilowattstunde (kWh) Strom, die von der Anlage produziert und im Haus verbraucht wird. Wie wird Mieterstrom abgerechnet? Der Anlagenteil bis 10 Kilowatt geht mit 25 Prozent, der Anlagenteil über 10 Kilowatt bis 40 Kilowatt mit 75 Prozent in die Vergütungsberechnung mit ein. Im Januar 2021 gilt: 0,25 x 3,79 Cent/Kilowattstunde + 0,75 x 3,52 Cent/Kilowattstunde = 3,59 Cent/Kilowattstunde (gerundet).
Kann ich Solarstrom an meine Mieter verkaufen?
Jeder Betreiber einer Photovoltaikanlage auf einem Hausdach kann seinen Solarstrom an die Mieter im Haus verkaufen. Dann ist er Energieversorger und kann auch Dein Vertragspartner werden. Der Anlagenbetreiber muss dabei nicht Dein Vermieter sein. Es ist auch möglich, dass er sein Dach verpachtet. Was darf Mieterstrom Kosten? Das Gesetz sieht seit dem 1.1.2021 folgende Staffel für den Mieterstromzuschlag vor: ≤ 10 kW: 3,79 ct/kWh, ≤ 40 kW: 3,52 ct/kWh, ≤ 750 kW: 2,37 ct/kWh.
Welche Abgaben bei Mieterstrom?
Im Januar 2021 liegt der Mieterstromzuschlag für neue Anlagen zwischen 3,79 ct/kWh (10 kW ) und 2,37 ct/kWh (100 kW ). Kann Vermieter Strom an Mieter verkaufen? Dank Mieterstromgesetz kann der Vermieter den auf dem Dach des Mietshauses erzeugten Solarstrom an seine Mieter verkaufen – die Mieter profitieren davon, da der Strom günstiger sein muss als der Strom des Versorgers.
Kann ich als Mieter eine PV-Anlage betreiben?
Der Vermieter muss nicht der Anlagenbetreiber sein
Das muss keineswegs immer der Fall sein. Grundsätzlich kann auch ein Stromversorger, ein externer Dienstleister oder sogar einer der Mieter die PV-Anlage betreiben, sofern der Hausbesitzer dies gestattet. Auch in diesen Fällen greift das Mieterstrom-Gesetz. Wie wird der Gewinn einer PV-Anlage besteuert? Was die wenigsten wissen: Die im EEG festgelegte Einspeisevergütung ist ein Nettowert, der Netzversorger zahlt Ihnen die Vergütung plus 19 % Umsatzsteuer. Dieser Posten wird dann gegen die von Ihnen gezahlte Umsatzsteuer für Kauf der PV-Anlage, Wartung etc. verrechnet.
Wie wird Photovoltaik Strom abgerechnet?
Die Vergütung unter 10 kW beträgt 12,2 ct/kWh, über 10 und unter 40 kW beträgt die Vergütung 11,87 ct/kWh und über 40 kW und unter 100 kW liegt der Vergütungsbetrag bei 10,61 ct/kWh. Die von Ihnen eingespeiste Menge wird mit Ihrem jeweiligen Vergütungssatz multipliziert.