Wo beantragt man BAFA?
Anträge können nur über das elektronische Antragsformular auf der Internetseite des BAFA gestellt werden. Dieses finden Sie unter https://fms.bafa.de/BafaFrame/map. Die Antragstellung über das elektronische Antragsformular muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Wer ist BAFA berechtigt?
Privatpersonen. Wohnungseigentümergemeinschaften. freiberuflich Tätige. Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände. Wer kann BAFA beantragen? Antragsberechtigt sind: Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften. freiberuflich Tätige. Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln.
Wer muss den BAFA Antrag stellen?
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren. Welche Förderung gibt es 2022? Neue Förderung für KfW 40-Neubauten
Seit dem 22. Februar 2022 können Sie wieder Anträge für die energetische Sanierung bestehender Gebäude und für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen stellen. Die Förderbedingungen bleiben hierfür unverändert. Ab dem 20. April wird das Programm für KfW 40-Neubauten wieder anlaufen.
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