Wer hat Zugriff auf das Marktstammdatenregister?
Nach Eintragung aller Marktakteure, Anlagen und Einheiten rechnet die Bundesnetzagentur mit etwa 2 Millionen Datensätzen. Folgende Behörden erhalten einen vollen Zugriff auf die gespeicherten Daten: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Bundeskartellamt.
Was muss ich bei einer PV-Anlage beachten?
Optimal für eine PV-Anlage sind eine Südausrichtung und eine Dachneigung von 30 Grad. Neigungen von unter 25 oder über 60 Grad können den Stromgewinn aus der Solaranlage um bis zu zehn Prozent verringern. Die Ausrichtung der Fläche und die Sonneneinstrahlung sind also entscheidend. Wer muss eine Photovoltaikanlage anmelden? Als Betreiber:in einer Photovoltaikanlage sind Sie verpflichtet, diese der Bundesnetzagentur melden. Dazu müssen Sie die Stammdaten Ihrer Anlage in das Marktstammdatenregister (MaStR) eintragen.
Wer meldet PV-Anlage an?
Die Registrierung im Marktstammdatenregister kann einzig über das von der Bundesnetzagentur eingerichtete Webportal erfolgen. Sie muss nicht persönlich durchgeführt, sondern kann auch von einer bevollmächtigten Person übernommen werden. In der Regel ist dies der Installateur der PV-Anlage. Welche Solaranlage ohne Genehmigung? Laut Baugesetzbuch (BauGB) ist der Bau der üblichen kleineren Photovoltaik-Aufdachanlagen von Privatleuten grundsätzlich genehmigungsfrei. Das gilt vor allem bei PV-Anlagen, wo die Photovoltaikmodule parallel zum Dach oder der Fassade angebracht werden.
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