Wo trage ich den Eigenverbrauch der Photovoltaikanlage ein?
Folgen: Sie müssen ihren Gewinn oder Verlust aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage in der Anlage EÜR zur Einkommensteuer ermitteln und eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Als Unternehmer sind Sie dazu verpflichtet, die Steuererklärungen in elektronischer Form ans Finanzamt zu übermitteln.
Wann muss ich die Photovoltaikanlage beim Finanzamt anmelden?
Photovoltaik-Anlagen müssen nur beim Finanzamt gemeldet werden, wenn Strom an Dritte verkauft wird, zum Beispiel durch Einspeisung ins Netz, und wenn dabei entweder ein Gewinn erzielt wird oder der Betreiber umsatzsteuerpflichtig ist. Wer ist zur Abgabe einer EÜR verpflichtet? Nun sind alle Steuerbürger, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, grundsätzlich verpflichtet, eine standardisierte "Anlage EÜR" auszufüllen und diese zudem - ebenso wie die Einkommensteuererklärung - elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Wer muss keine EÜR abgeben?
Das amtliche Formular zur Einnahmen-Überschussrechnung mit der Bezeichnung "EÜR" müssen inzwischen alle ausgefüllen. Die bisherige Regelung, nach der bei Betriebseinnahmen unter 22.000 EUR eine formlose Einnahmenüberschussrechnung reichte, gilt nicht mehr. Wer muss Anlage S ausfüllen? Sie müssen die Anlage S ausfüllen und zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung abgeben, wenn mindestens einer der folgenden Fälle gegeben ist: Sie waren im Veranlagungsjahr freiberuflich tätig. Sie waren im Veranlagungsjahr an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft beteiligt.
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