Welche Ölheizungen werden verboten?
Im Zuge des Klimapakets soll der Kauf von Ölheizungen ab 2026 verboten werden. Allerdings gilt das Verbot nur für reine Ölheizungen. Hybrid-Systeme, also Ölbrennwertheizungen in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpen sind weiterhin möglich. Wer eine Ölheizung in Betrieb hat, darf diese auch nach 2026 nutzen.
Welche Heizung ab 2026?
Ein generelles Verbot von Ölheizungen gibt es nicht. Bestehende Anlagen dürfen weiterhin betrieben werden. Der Einbau von neuen Ölkesseln ist ab 2026 allerdings nicht mehr erlaubt. Das bedeutet: Bis Ende 2025 dürfen Ölheizungen weiterhin eingebaut und in Betrieb genommen werden. Sind Gaseinzelöfen noch zulässig? Ein Gaseinzelofen gilt im baurechtlichen Sinn als Einzelfeuerstätte. Das Austauschen und Ersetzen aus energetischen Gründen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist nicht vorgeschrieben. Sowohl nach dem Kaufen, Montieren und Ersetzen muss der Ofen vom Schornsteinfeger begutachtet und genehmigt werden.
Welche Heizung ist die beste im Altbau?
Brennwertheizungen sind oft die erste Wahl als Heizung im Altbau. Die Variante mit den niedrigsten Anschaffungskosten ist der Austausch einer bestehenden alten Gasheizung oder Ölheizung gegen eine neue Brennwertheizung. Die Preise sind gering und die Effizienz ist hoch. Wie viele Heizungen müssen ausgetauscht werden? Ein Heizkessel muss nach 30 Jahren Betrieb in der Regel ersetzt werden. So sieht es die Energieeinsparverordnung EnEV vor. Vor dem Jahr 1989 eingebaute Heizungen müssen 2019 erneuert werden.
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