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Was zählt zur Kernsanierung?
Der Rückbau eines Gebäudes bis auf die tragenden Strukturen wie Wände, Stützen, Decken und Fundamente wird als Kernsanierung bezeichnet. Ziel ist es die eigentliche Bausubstanz wiederherzustellen, indem alle An- und Umbauten, die im Laufe der Zeit vorgenommen wurden, vollständig entfernt werden.
Was darf ein Haus von 1960 Kosten?
Baustelleneinrichtung (inkl. Sicherung, Gerüst und Kran) | ca. 12.000€ |
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Elektro | ca. 20.000€ |
Umbauarbeiten EG | ca. 25.000€ |
neue Bodenbeläge EG (inkl. Fliesen & Abdichtungen) | ca. 22.000€ |
Malerarbeiten EG (inkl. Spachtelung & Vlies) | ca. 13.000€ |
Kostenpunkt | Kosten pro qm² |
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Wert- & Schadstoffe trennen | 10 – 12 € |
Haus entkernen | 11 – 15 € |
Entsorgung von Bauteilen, Schadstoffen, Sondermüll & Bauschutt | 15 – 60 € (pro Kubikmeter) |
Gesamtkosten | 36 – 87 € |
Welche Reihenfolge bei Kernsanierung?
Die richtige Reihenfolge beim Sanieren
- Schritt: Die Sanierung grob planen.
- Schritt: Abbauen und herausreißen.
- Schritt: Rohbauarbeiten.
- Dach neu decken.
- Schritt: Trockenbau – aber nur teilweise.
- Schritt: Kanal, Wasser und Heizung.
- Schritt: Elektroinstallationen.
- Trockenbau fertig stellen.
Welche Sanierungskosten sind steuerlich absetzbar? Lässt Du Deine Immobilie energetisch sanieren, kannst Du 20 Prozent der Kosten von Deiner Steuerschuld abziehen. Dabei zählen die gesamten Kosten, also auch die für Material und notwendige Umbauten. Für Sanierungskosten bis zu 200.000 Euro erstattet Dir das Finanzamt maximal 40.000 Euro.
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