Wer ist verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung abzugeben?
Jede:r umsatzsteuerpflichtige und selbständig tätige Unternehmer:in ist verpflichtet, einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung (USt-Erklärung) abzugeben. Im Umsatzsteuergesetz (UStG) § 1 ist dabei genau aufgeführt, in welchen Fällen Umsatzsteuer gezahlt und damit eine Umsatzsteuererklärung erstellt werden muss.
Welche Erklärungen für Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer kommen um eine Steuererklärung nicht herum. Vor allem die sogenannte Anlage EÜR, also die Einnahmen-Überschussrechnung, muss übermittelt werden. Seit dem Steuerjahr 2017 erfolgt die Übermittlung ausschließlich online. Mit der EÜR wird der Gewinn ermittelt. Was muss ein Kleinunternehmer bei der Umsatzsteuererklärung ausfüllen? Für den Kleinunternehmer sind nach den allgemeinen Angaben im Hauptvordruck zunächst die Zeilen 22 bis 25 relevant, denn dort geht es um ihre Besteuerung nach § 19 Abs. 1 UStG. Hier werden Angaben gemacht, wenn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird.
Warum muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Antwort: Es gibt keine gesetzliche Befreiungsregelung. Alle Unternehmer, die die Kleinunternehmergrenze nicht überschreiten und nicht zur Umsatzsteuer optieren, brauchen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt zu übermitteln. Das ergibt sich eindeutig aus § 18 UStG. Wer muss keine Umsatzsteuererklärung abgeben? Sogenannte Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet nicht, dass sie keine Erklärung abgeben müssen, sondern nur, dass sie keine Umsatzsteuer auf ihre Produkte oder Dienstleistungen erheben.
Was ist eine Nullmeldung?
Das Finanzamt kann dennoch von Ihnen eine Gewerbesteuererklärung verlangen. In diesem Fall geben Sie eine sogenannte Nullmeldung ab. Das bedeutet, dass sie zwar die Steuererklärung ausfüllen müssen, sich daraus aber keine Steuerzahlung ergibt. Welche Gewinnermittlung bei Kleingewerbe? Bei ihrer Steuererklärung konnten Kleinunternehmer bis zum Jahr 2017, das heißt bis zur Steuererklärung 2016, eine formlose Gewinnermittlung abgeben. Seit der Steuererklärung für das Kalenderjahr 2017 müssen nun auch Kleinunternehmer die Anlage EÜR verwenden, in der das Finanzamt die Form der Angaben vorgibt.
Welche Gewinnermittlungsart Kleinunternehmer?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die einfachste Gewinnermittlungsmethode. Sie rentiert sich für: Kleingewerbetreibende. die freien Berufe. Welche Formulare für Kleinunternehmer? Kleinunternehmer tragen ihre Gewinne dabei in der Regel auf einem der beiden folgenden Formulare ein:
- Freiberufler und andere nicht-gewerbliche Selbstständige füllen die „Anlage S“ aus („Einkünfte aus selbständiger Arbeit“),
- Gewerbetreibende verwenden die „Anlage G“ („Einkünfte aus Gewerbebetrieb“).
Wo trage ich meine Umsätze in der Umsatzsteuererklärung ein?
Immer dann, wenn Sie als Unternehmer eine Lieferung oder Leistung erwerben, wird Ihnen die Umsatzsteuer dafür in Rechnung gestellt. Diese wird auch als Vorsteuer bezeichnet. Diese Vorsteuer können Sie als Unternehmer in die Zeilen 52 bis 60 eintragen.
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