Welche Anlage Steuererklärung für nebengewerbe?
Die Anlage G ist das wichtigste Sonderformular, es erfasst die Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb. Hierbei spielt es keine Rolle, ob du ein “richtiges Gewerbe” oder ein Kleingewerbe betreibst. Das Formular erfasst den Gewinn aus der gewerblichen Tätigkeit sowie Veräußerungsgewinne, die du letztes Jahr erzielt hast.
Was ist die Anlage s?
Freiberufler erzielen keine gewerblichen Einkünfte, sondern Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Die Höhe der Einkünfte (Gewinn oder Verlust) ist in die Anlage S einzutragen, die der Steuererklärung beizufügen ist. Wann Anlage S und wann Eür? Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
Die Höhe der Einkünfte (Gewinn oder Verlust) trägst Du in die Anlage S ein, die Du Deiner Steuererklärung beifügst. Die Abgabe der Anlage S ist auch dann erforderlich, wenn die Anlage EÜR nicht ausgefüllt werden muss (die Einnahmen also unter 17.500 € liegen).
Welche Steuererklärung muss ich als Kleinunternehmer machen?
Kleinunternehmer kommen um eine Steuererklärung nicht herum. Vor allem die sogenannte Anlage EÜR, also die Einnahmen-Überschussrechnung, muss übermittelt werden. Seit dem Steuerjahr 2017 erfolgt die Übermittlung ausschließlich online. Mit der EÜR wird der Gewinn ermittelt. Wann brauche ich Anlage s? Sie müssen die Anlage S ausfüllen und zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung abgeben, wenn mindestens einer der folgenden Fälle gegeben ist: Sie waren im Veranlagungsjahr freiberuflich tätig. Sie waren im Veranlagungsjahr an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft beteiligt.
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