Wie kann ich eine Solaranlage abschreiben?
Bei Photovoltaik-Anlagen beträgt die jährliche lineare Abschreibung 5 Prozent der Anschaffungskosten (Abschreibungsdauer 20 Jahre: 100 Prozent/20 Jahre = 5 Prozent pro Jahr). Der zweieinhalbfache Satz ist also 12,5 Prozent und somit der maximale degressive Abschreibungssatz.
Wann beginnt die Abschreibung einer Photovoltaikanlage?
Beim Investitionsabzugsbetrag können 40 Prozent der Anschaffungskosten für Ihre Photovoltaik-Anlage direkt im ersten Jahr abgeschrieben werden. Für die restliche Laufzeit werden dann jeweils 5 Prozent der Anschaffungskosten jährlich abgeschrieben. Ist Eigenverbrauch steuerpflichtig? Wird Strom der Photovoltaikanlage selbst verbraucht, ist das im Sinne der OFD ein "unternehmensfremder Zweck". Der Eigenverbrauch wird daher als "unentgeltliche Wertabgabe" betrachtet und muss dementsprechend versteuert werden.
Wie wird der Eigenverbrauch steuerlich berechnet?
Berechnung Brutto-Preis Bezugsstrom je Kilowattstunde: 858 Euro : 2.600 kWh = 33 Cent/kWh. Berechnung Netto-Preis Bezugsstrom: 33 Cent/kWh : 1,19 = 27,73 Cent/kWh. Berechnung des Werts des Eigenverbrauchs: 1.200 kWh x 27,73 Cent/kWh = 332,76 Euro. Berechnung Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch: 332,76 Euro x 0,19 = 63,22 Wie wird der Eigenverbrauch ermittelt? Der Eigenverbrauch kann einfach errechnet werden, indem man die eingespeiste Energie (Einspeisezähler) von der erzeugten Energie (PV-Zähler) abzieht. Die Abrechnung des Eigenverbrauchs mit dem Verteilnetzbetreiber ist in der Regel unkompliziert.
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